Nahverkehrsplan

Der Nahverkehrsplan schafft im Speziellen für jeden Aufgabenträger eine tragfähige und finanziell realistische Grundlage für die Funktionalität und genaue Ausgestaltung des ÖPNV. Dadurch soll ein aufeinander abgestimmtes Vorgehen gesichert werden und bestimmte Abläufe festgelegt werden, was den bestehenden bzw. noch benötigenden verkehrlichen Verflechtungen entspricht.

Die Aufstellung von Nahverkehrsplänen wird teilweise in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Die Kreise, kreisfreien Städte und Zweckverbände sind daher in den meisten Bundesländern angehalten, solche Pläne aufzustellen. Der Nahverkehrsplan dient dazu, die öffentlichen Verkehrsinteressen und Verkehrsbedürfnisse darzustellen und entsprechend in die kommunale Gesamtplanung einzubinden. Im Freistaat Sachsen haben die Aufgabenträger nach § 5 des ÖPNVG in Abstimmung untereinander einen Nahverkehrsplan aufzustellen, zu beschließen und fortzuschreiben.

Der Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) hat ebenso einen Nahverkehrsplan für den regionalen Nahverkehrsraum beschlossen. In diesem werden neben der Bestandsanalyse und -bewertung ein Angebots- und Finanzierungskonzept niedergeschrieben, welcher für den Schienenpersonennahverkehr zur Verbindung der Ober-, Mittel- und Unterzentren im Nahverkehrsraum sowie darauf abgestimmte Vorschläge für den regional bedeutsamen straßengebundenen Verkehr kennzeichnend ist.